Allgemeine Geschäftsbedingungen VON Zeitgewinn AI | Boris Nicolai, Grüntal 26, 81925 München
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen Boris Nicolai (handelnd unter der Marke "Zeitgewinn AI"; nachfolgend "Dienstleister") und dessen Kunden über die in Abschnitt 2 beschriebenen Leistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B-Geschäfte). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; insbesondere besteht kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften für Verbraucher.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut ausdrücklich einbezogen werden müssen, sofern nicht eine geänderte Fassung der AGB vereinbart wird.
2. Leistungen des Dienstleisters
Der Dienstleister erbringt Leistungen in den Bereichen IT- und KI-Consulting, Coaching, Softwareentwicklung sowie verwandten digitalen Dienstleistungen. Insbesondere bietet der Dienstleister folgende Leistungen an:
Beratung und Coaching im Bereich Informationstechnologie und Künstlicher Intelligenz (online sowie vor Ort beim Kunden).
Entwicklung von Software (insbesondere mit Technologien wie C#, Python, PHP, React, Angular sowie Einsatz von Azure DevOps).
Umsetzung von Automatisierungs-Lösungen, zum Beispiel mit der Plattform n8n.
Entwicklung von Sprachassistenten (Voicebots) unter Nutzung von Diensten wie retell.ai.
Entwicklung von Chatbots und Conversational AI-Lösungen.
Webdesign und Webentwicklung, insbesondere unter Verwendung des Tools Framer.
Erstellung von Video- und Bildmaterial mittels generativer KI-Technologien.
Durchführung von Schulungen und Trainings, z.B. via Zoom oder Microsoft Teams.
Die konkrete Beschreibung und der Umfang der jeweils vom Kunden gebuchten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag zwischen den Parteien.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt ausschließlich durch schriftliche Vereinbarung zustande. In der Regel erhält der Kunde ein schriftliches Angebot (per E-Mail oder Dokument), das er durch Gegenzeichnung oder ausdrückliche schriftliche Zustimmung annimmt. Alternativ kann ein Vertrag auch durch Unterzeichnung eines separaten Vertragsdokuments durch beide Parteien geschlossen werden. Mündliche Zusagen, Absprachen oder Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt werden.
4. Leistungserbringung und Mitwirkung des Kunden
Für die Durchführung der vereinbarten Leistungen gelten folgende Bedingungen und Mitwirkungspflichten des Kunden:
Bei vereinbarten Vor-Ort-Terminen stellt der Kunde geeignete Räumlichkeiten sowie eine funktionsfähige technische Infrastruktur (z.B. Internetzugang, Stromversorgung, ggf. Präsentationstechnik) unentgeltlich zur Verfügung.
Der Dienstleister ist berechtigt, dem Kunden Fahrtkosten in Höhe von 2,41 € pro gefahrenem Kilometer (zzgl. Umsatzsteuer) sowie eine Übernachtungspauschale von 150 € pro Übernachtung in Rechnung zu stellen, sofern die Durchführung der Leistung eine Anreise des Dienstleisters erfordert.
Greift der Dienstleister zur Erbringung der Leistung auf eigene Systeme oder "Shared Services" zurück (etwa eine vom Dienstleister betriebene n8n-Instanz oder einen retell.ai-Dienst), erhält der Kunde hierauf keinen direkten Zugang. Möchte der Kunde nach Vertragsende oder begleitend zur Leistung eigene Zugänge zu solchen Diensten nutzen, richtet der Dienstleister auf Wunsch des Kunden für diesen einen separaten Account bei dem jeweiligen Drittanbieter ein.
Der Kunde hat darüber hinaus alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen. Insbesondere hat er dem Dienstleister alle für die Auftragsdurchführung benötigten Informationen, Daten, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich etwaige Leistungsfristen entsprechend; weitergehende Rechte des Dienstleisters bleiben unberührt.
5. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Der Kunde erhält an allen vom Dienstleister im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Software, Skripte, Dokumentationen, Grafiken, Videos etc.) ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Kunden zur eigenen unternehmensinternen Verwendung der Ergebnisse. Eine weitergehende Verwendung (insbesondere Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung) bedarf der Zustimmung des Dienstleisters, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Unbeschadet des dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechts verbleiben alle Urheber- und Eigentumsrechte an den zugrundeliegenden Methoden, Konzepten, Frameworks und Quelllogiken beim Dienstleister. Der Dienstleister bleibt berechtigt, die bei der Durchführung des Auftrags gewonnene Erfahrung sowie gegebenenfalls allgemein gehaltene Lösungskonzepte oder Module auch für andere Kunden zu verwenden. Insbesondere darf der Dienstleister ähnliche oder in Teilen identische Lösungen (etwa Chatbots, Automatisierungen, Programmteile) bei anderen Kunden erneut einsetzen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des ursprünglichen Kunden offenbart werden.
6. Referenzen und Testimonials
Der Kunde erklärt sich bereit, dem Dienstleister nach Abschluss des Projekts oder bei entsprechender Aufforderung ein Testimonial zur Verfügung zu stellen. Dieses Testimonial kann in Text-, Ton-, Bild- oder Videoform erfolgen und soll die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister aus Kundensicht beschreiben. Der Kunde räumt dem Dienstleister das Recht ein, das Testimonial für eigene Marketingzwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere auf der Website des Dienstleisters oder in anderen Medien zu veröffentlichen.
Der Kunde willigt ferner ein, dass der Dienstleister den Kunden als Referenz nennen darf. Dies umfasst das Recht, den Namen und das Firmenlogo des Kunden in schwarz-weißer Darstellung auf der Website und in Präsentationsunterlagen des Dienstleisters zu verwenden. Die Referenznennung dient ausschließlich der Darstellung der Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Dienstleisters gegenüber Dritten.
7. Aufzeichnung von Videokonferenzen
Der Dienstleister ist berechtigt, Video-Calls (z.B. Besprechungen via Zoom oder Microsoft Teams) mit dem Kunden zu Qualitätssicherungs- und Nachweiszwecken aufzuzeichnen. Eine solche Aufzeichnung erfolgt ohne weitere vorherige Einwilligung im Einzelfall, da der Kunde mit Abschluss des Vertrages generell in die Aufzeichnung einwilligt. Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt und bei Bedarf zu Dokumentationszwecken herangezogen.
8. Zahlungsverzug und Kündigung
Rechnungen des Dienstleisters sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzugszins.
Ist eine Zahlung in Raten oder ein laufendes Zahlungsmodell vereinbart und gerät der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, so ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Dienstleisters wegen Zahlungsverzugs (z.B. Schadensersatz, Verzugszinsen) bleiben unberührt.
Während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit oder eines fest vereinbarten Leistungszeitraums ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Kunden ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Eine Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
9. Zusammenarbeit mit Dritten
Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Partnerunternehmen, freie Mitarbeiter oder technische Dienstleister hinzuzuziehen. Zudem darf der Dienstleister externe Tools und Dienste (beispielsweise Cloud- und KI-Dienste wie OpenAI, Microsoft Azure, retell.ai, Pinecone u.ä.) einsetzen, um die vereinbarten Leistungen effizient zu erbringen.
Sofern bei der Einbindung solcher Dritten oder Dienste eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt, schließen die Parteien auf Wunsch des Kunden eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO ab. Der Dienstleister stellt sicher, dass eingesetzte Unterauftragnehmer und Dienstleister vertraglich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften verpflichtet werden.
10. Datenschutz
Der Dienstleister behandelt alle vom Kunden überlassenen oder im Rahmen der Leistungserbringung erhobenen personenbezogenen Daten vertraulich und gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden (etwa von Ansprechpartnern, Teilnehmern an Schulungen etc.) sind in der Datenschutzerklärung des Dienstleisters geregelt, abrufbar unter https://www.zeitgewinn.ai/legal/datenschutz/.
Soweit der Dienstleister im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Pflichten der Parteien gesondert in einem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO festgelegt (siehe hierzu auch Abschnitt 9). Der Kunde ist dafür verantwortlich, personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben an den Dienstleister weiterzugeben.
11. Haftung
Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber in Fällen vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verursachung von Schäden unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher (leicht fahrlässiger) Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Dienstleisters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Dienstleisters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit oder Leistung von externen Drittanbieterdiensten oder Plattformen (z.B. Dienste von OpenAI, Microsoft Azure, retell.ai, Pinecone oder anderen), die der Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung einbindet. Etwaige Ausfälle, Störungen oder Leistungsminderungen solcher externen Dienste berühren nicht die Vergütungspflicht des Kunden und gelten nicht als vom Dienstleister zu vertretender Mangel.
Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Datensicherung sowie eine angemessene Absicherung seiner eigenen IT-Systeme zu sorgen. Weiterhin hat der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheiten (siehe Abschnitt 4) vollumfänglich und rechtzeitig zu erfüllen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde diese Pflichten verletzt oder dass Probleme in der Sphäre des Kunden (z.B. in dessen Hardware, Software oder Infrastruktur) die Leistungserbringung beeinträchtigen.
12. Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt rückwirkend diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: 18.05.2025